Was ist das für ein Platz?

Der Sportplatz mit Grillstelle des CVJM Nellingen im Körschtal wird für Jugendarbeit, Sport, Vereinsveranstaltungen und geselliges Zusammensein genutzt.

Wir haben den Platz bewusst als öffentlich zugänglichen Platz gestaltet und möchten dies trotz zunehmendem Vandalismus und Müllproblemen möglichst auch so beibehalten.

Eine Benutzung wie z.B. ein Kindergeburtstag mit Grillen muss nicht unbedingt angemeldet werden, allerdings ist der Platz in den Sommermonaten und speziell vor den Sommerferien Freitag/Samstag/Sonntag oft vermietet.

Grundsätzlich kann der Platz für eine kleine Gebühr gemietet werden. Mieter haben dann Vorrang vor möglichen anderen Gästen und erhalten sowohl einen Schrankenschlüssel wie auch Zugang zur kleinen Hütte am Platzrand. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass auf dem Platz KEIN fließend Wasser, KEIN Strom und KEIN WC vorhanden ist. Müll muss entsorgt werden.

Wo ist der Platz?

Der Sportplatz und die Grillstelle des CVJM Nellingen befinden sich im Körschtal zwischen Kläranlage Nellingen und Freibad Denkendorf, von Nellingen kommend auf der rechten Seite direkt an der Körsch.Der Sportplatz liegt in einem Landschaftsschutzgebiet.

Wie kommt man hin?

Der Platz ist zu Fuß und per Fahrrad von Nellingen und Denkendorf aus über eine kleine Fußgängerbrücke gut zu erreichen.
Per Auto kann über einen mit einer Schranke versehen Weg über die Neuhauser Straße angefahren und auf einem ausgewiesenen Teil des Platzes geparkt werden. Bei einer Platzvermietung wird ein Schrankenschlüssel zur Verfügung gestellt.

Parken ist nur auf dem Platz selbst zwischen der Pfostenreihe und dem oberen Tor gestattet.

Der Weg zwischen Schranke und Platz ist für PKW und leichte Transporter geeignet. Eine Anfahrt mit LKW ist auf Grund des weichen Bodens nicht zulässig. Schäden am Weg werden in Rechnung gestellt.

Achtung – vor der Schranke gibt es keine Parkmöglichkeit. Wildes Parken vor der Schranke wird durch die dortigen Grundstücksbesitzer nicht gedultet.

Parken auf der Wiese zwischen Schranke und CVJM Platz ist ebenfalls nicht zulässig. Das Gras wird durch Bauern für Tierfütterung genutzt. Parken auf der Wiese führt zu Schadensersatzforderungen und ggf. Anzeige.

Mietbedingungen

  • Die Benutzung des Grillplatzes und der umliegenden Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr, Haftungsansprüche gegenüber dem CVJM Nellingen e.V. sind ausgeschlossen.
  • Gesetzliche Vorgaben sind durch den Mieter einzuhalten (z.B. Corona-Verordnung).
  • Die Mieter haben die Anlage pfleglich und schonend zu behandeln. Sie haften allein für eventuell angerichteten Schaden.
    Die Kaution wird bei Rückgabe der Hütten- und Schrankenschlüssel zurückerstattet, sofern keine Beanstandungen vorliegen. Für Schäden, welche über den Kautionsbetrag hinausgehen, verpflichtet sich der Mieter zur umgehenden Bezahlung der durch Schadensbehebung oder Reinigung entstehenden Kosten. Es wird empfohlen, den Platz und das Umfeld, wie z.B. die Hütte, vor und nach der Veranstaltung als Nachweis zu fotografieren und bei der Schlüsselrückgabe vorzuzeigen.
  • Der Grillplatz liegt in einem Landschaftsschutzgebiet; die Mieter haben Lärm zu vermeiden. Nicht erlaubt ist daher u.a. der Betrieb von Stromaggregaten, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die Nutzung von Tonwiedergabegeräten mit mehr als 2×8 Watt Leistung, das Abbrennen von Feuer außerhalb der eingerichteten Feuerstelle.
  • Der Grillplatz darf nur von Gruppen bis 50 Personen belegt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt.
  • Für Grill- und Feuerholz ist selbst zu sorgen. Es darf in der Grillstelle ausschließlich unbehandeltes Holz verbrannt werden. Insbesondere ist das Entsorgen bzw. Verbrennen von Sperrmüll wie Spanplatten, behandelten Hölzer jeglicher Art, Holz mit Kunststoffanteilen usw. unzulässig. Ein Verstoß wird zur Anzeige gebracht.
  • Der Abfall ist mitzunehmen und ordnungsgemäß getrennt zu entsorgen. Es sind ausreichend Müllsäcke selbst mitzubringen. Verbrennen in der Grillstelle ist unzulässig.
  • Fahrzeuge dürfen nur auf den zur Verfügung gestellten Platz zwischen Hütte und Feuerstelle geparkt werden; ein Parken auf den Wiesen entlang des Zufahrtswegs sowie Befahren des Sportplatzes ist nicht erlaubt. Zufahrt mit LKW darf nur in Absprache erfolgen. Die Schranke am Zufahrtsweg ist nach Veranstaltungsende wieder zu schließen.
  • Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung erlischt der Nutzungsvertrag und der oder die Mieter haben die Anlage sofort zu verlassen. Weisungsberechtigt sind alle Mitarbeiter des CVJM Nellingen e.V.

Kontakt für Anfragen

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Platzbetreuung ehrenamtlich erfolgt und wir uns bemühen Anfragen zeitnah zu beantworten, jedoch keinen rund-um-die Uhr Antwortdienst haben.